3. Örtlicher Geltungsbereich:
Versicherungsschutz gilt Weltweit.
In den Fällen
- Benennung eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes / Vorschußleistung
bzw. Garantieübernahme für stationäre Krankenhausbehandlung;
- Suchen, Bergen, Retten nach einem Unfall;
- Arzneimittelversand ins Ausland;
- Hilfeleistung beim Verlust von Reisezahlungsmitteln im
Ausland, inklusive Sperre von Kreditkarten;
- Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten und
- Telefonkosten;
- Dolmetscherkosten;
- Fahrtkosten zu Gericht;
- Hilfeleistung in besonderen Notfällen bei Reisen mit dem
eigenen Kraftfahrzeug
ist der Versicherungsschutz auf Versicherungsfälle beschränkt,
die außerhalb Österreichs eintreten (ARSB Artikel
2.2.).
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