3. Örtlicher Geltungsbereich:

Versicherungsschutz gilt Weltweit.
In den Fällen
  • Benennung eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes / Vorschußleistung bzw. Garantieübernahme für stationäre Krankenhausbehandlung;
  • Suchen, Bergen, Retten nach einem Unfall;
  • Arzneimittelversand ins Ausland;
  • Hilfeleistung beim Verlust von Reisezahlungsmitteln im Ausland, inklusive Sperre von Kreditkarten;
  • Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten und
  • Telefonkosten;
  • Dolmetscherkosten;
  • Fahrtkosten zu Gericht;
  • Hilfeleistung in besonderen Notfällen bei Reisen mit dem eigenen Kraftfahrzeug
ist der Versicherungsschutz auf Versicherungsfälle beschränkt, die außerhalb Österreichs eintreten (ARSB Artikel 2.2.).